Ingenieure; Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entscheidet über die Eintragungen in das Gesellschaftsverzeichnis.

Partnerschafts- und Kapitalgesellschaften dürfen die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind.

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse.

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