Ingenieure; Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis
20.01.2020
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entscheidet über die Eintragungen in das Gesellschaftsverzeichnis.
Partnerschafts- und Kapitalgesellschaften dürfen die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse.