Ingenieure; Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entscheidet über die Eintragungen in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure.

Für die Bauvorlageberechtigung eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist.

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.

youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlinkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactarrow