Ingenieure; Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entscheidet über die Eintragungen in die Liste Beratender Ingenieure.

Die Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ und „Beratender Ingenieur“ darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Liste Beratender Ingenieure bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen ist.

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.

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