Inklusion von schwerbehinderten Menschen; Beantragung von Leistungen durch Arbeitnehmer
20.01.2020
Das Inklusionsamt kann schwerbehinderten Beschäftigten Leistungen zur gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren.
Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige können Leistungen erhalten insbesondere
- für technische Arbeitshilfen,
- zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz,
- zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen,
- zur Übernahme von Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz,
- für Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder
- in besonderen Lebenslagen.
Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann schwerbehinderten Beschäftigten Leistungen zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren. Die Leistungen können als Zuschuss bis zur vollen Höhe der entstandenen Kosten geleistet werden, bei Hilfen zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz auch als Darlehen. Die Höhe der Leistung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.