Inklusionsbetriebe; Informationen

Inklusionsbetriebe bieten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder aufgrund sonstiger Umstände auf besondere Schwierigkeiten stößt, vielfältige und adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten.


Ziel ist die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen für schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen sowie die Zusammenarbeit und gemeinsame Beschäftigung von Menschen mit und ohne Behinderung. In Bayern sind Inklusionsbetriebe überwiegend Klein- oder Mittelbetriebe aus verschiedenen Wirtschaftsbranchen.


Inklusionsbetriebe unterscheiden sich von Werkstätten für Menschen mit Behinderung darin, dass mit den Betroffenen Ausbildungs- und Arbeitsverträge mit allen sich daraus ergebenden arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen und sozialrechtlichen Rechten und Pflichten geschlossen werden und somit ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht.


§ 215 ff. Sozialgesetzbuch IX


Wegen der Sozialversicherungspflicht: Menschen mit Behinderung, soziale Sicherung für


Wegen Leistungen: Menschen mit Behinderung, Hilfen für


Zentrum Bayern Familie und Soziales, Agenturen für Arbeit, Bezirk


www.zbfs.bayern.de


www.arbeitsagentur.de

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