Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe im Bereich der allgemeinen Technologien.

Zweck


Mit dem Förderprogramm „Innovationsgutscheine“ sollen kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern herangeführt werden. Dadurch soll ihre Innovationskraft für die Herausforderungen der Zukunft gestärkt werden.


Gegenstand


Gefördert werden können die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen. Die Entwicklung von Software ist grundsätzlich nicht förderfähig.


Zuwendungsempfänger


Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die weniger als 50 Personen beschäftigen, deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. Euro nicht übersteigt und die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben, sowie Existenzgründer mit Firmensitz in Bayern.


Zuwendungsfähige Kosten


Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.


Art- und Umfang


Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.


Die Beihilfeintensität beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, sie erhöht sich um jeweils 10 Prozentpunkte bis maximal 60 Prozent bei Sitz des Unternehmens in einer „Region mit besonderem Handlungsbedarf“, bei Beauftragung einer Hochschule bzw. vergleichbaren außeruniversitären Forschungseinrichtung sowie bei Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern.

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