Integration von Zuwanderern; Informationen

Das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) setzt den Rahmen für die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Menschen mit Migrationshintergrund in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland. Mit den im AufenthG vorgesehenen Integrationskursen wird ein Grundangebot zur Integration für Zugewanderte vorgehalten.


Ziel der Integrationskurse ist, die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln. Die Teilnehmenden sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet soweit vertraut gemacht werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbstständig handeln können.


Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an.


Aufenthaltsgesetz


www.bamf.de


Auch die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Integrationsbemühungen von Zugewanderten. Dies erfolgt nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns. Dieser Grundsatz ist auch im Bayerischen Integrationsgesetz (BayIntG) verankert, das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist.


In diesem Sinne fördert die Bayerische Staatsregierung auf Grundlage der Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR als strukturelle und flächendeckende Maßnahmen Flüchtlings- und Integrationsberater sowie Integrationslotsen.


Die Flüchtlings- und Integrationsberater ermöglichen neu zugewanderten, bleibeberechtigten Migranten sowie Asylbewerbern ein professionelles, bedarfsabhängiges und zielgruppenspezifisches Beratungsangebot in gezielter Ergänzung des Migrationsberatungsangebots des Bundes.


Über hauptamtlich tätige Integrationslotsen stellt der Freistaat Bayern darüber hinaus Ehrenamtlichen kompetente und verlässliche Ansprechpartner im Bereich Asyl und Integration zur Seite. Die Lotsen wirken vor Ort als Koordinatoren und Netzwerker für die Ehrenamtlichen. Zuwendungsempfänger sind Landkreise und kreisfreie Städte.


Zur gelingenden Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und von Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive fördert der der Freistaat Bayern weiter über das Instrument der besonderen Maßnahmen niedrigschwellige und vor Ort wirkende, nachhaltige Integrationsprojekte. Zudem unterstützt er  eine außerschulische Hausaufgabenhilfe mit dem Schwerpunkt Deutschförderung für junge Zuwanderer.


Weitere Informationen zur Integration von Migranntinnen und Migranten mit Bleiberecht bzw. guter Bleibeperspektive finden sich auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.


www.stmi.bayern.de


 

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