Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung für besondere Maßnahmen nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie
Die gelingende Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive wird vom Freistaat Bayern durch spezielle Integrationsprojekte (sogenannte „besondere Maßnahmen“) unterstützt. Besonders innovative Projekte können zeitlich befristet im Rahmen der besonderen Maßnahmen nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) gefördert werden
Integrationspolitik in Bayern hat lange Tradition. Die gelingende Integration wird durch vielfältige Hilfestellungen erleichtert. Über das Förderinstrument der besonderen Maßnahmen können möglichst niederschwellig und vor Ort wirkende, nachhaltige Integrationsprojekte für dauerhaft bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund sowie Asylberwerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR gefördert werden.
Zweck
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Projekten, die auf die Stärkung des Integrationsprozesses von Menschen mit Migrationshintergrund und von Asylberwerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive ausgerichtet sind.
Gegenstand
Gefördert wird im Rahmen des Zuwendungszwecks die projektbezogene Durchführung von besonderen Maßnahmen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung dieser Maßnahmen verfügen bzw. deren bisherige Tätigkeit eine erfolgreiche Erfüllung des Förderzwecks erwarten lässt.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks. Die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben bemisst sich nach dem Personalausgabenhöchstsatz.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt; jedoch bis maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die staatliche Förderung setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.