Integrierte Leitstellen; Beantragung einer Kostenerstattung für die Ersterrichtung

Der Freistaat erstattet dem Betreiber der Integrierten Leitstellen Investitionskosten für den auf den Rettungsdienst entfallenden Anteil. Für die auf den Feuerwehrbereich entfallenden notwendigen Ausgaben werden Zuwendungen gewährt.  

Der Freistaat erstattet dem Betreiber der Integrierten Leitstelle den auf den Rettungsdienst entfallenden Anteil der notwendigen Anschaffungskosten für die kommunikations- und informationstechnische Ausstattung und die Datenverarbeitungsprogramme der Integrierten Leitstelle sowie für die zur Alarmierung und Kommunikation notwendige fernmeldetechnische Infrastruktur in der Fläche.

Für die auf den Feuerwehrbereich entfallenden notwendigen Ausgaben für Investitionen werden, soweit es sich um die Ersterrichtung Integrierter Leitstellen handelt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel staatliche Zuwendungen gewährt.

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