Internationaler Austausch im Bereich Kunst und Kultur; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert die Sichtbarmachung bayerischer Kultur im Ausland und die Präsentation ausländischer Kultur in Bayern.
Zweck
Zweck dieser Förderung ist die nachhaltige Förderung und reelle Sichtbarmachung bayerischer Kultur im Ausland sowie die Förderung der Präsentation ausländischer Kultur in Bayern.
Gegenstand und Zuwendungsempfänger
Gefördert werden internationale Gemeinschaftsprojekte von staatlichen Kultureinrichtungen und nichtstaatlichen Kulturträgern mit Sitz in Bayern, die
- die Präsentation bayerischer Kultur im Ausland
- die Präsentation ausländischer Kultur in Bayern
- gemeinsame Projekte bayerischer und ausländischer Künstler im In- und Ausland
beinhalten.
Gefördert werden Projekte aus den Kunstsparten Musik, Literatur, bildende und darstellende Kunst. Vorrangig werden Projekte in und mit Ländern gefördert, zu denen noch kein hinreichender kultureller Kontakt besteht.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind Reise- und Aufenthaltskosten bayerischer Künstler sowie Projektkosten.
Art und Höhe
Gefördert werden höchstens 30 % der zuwendungsfähigen Kosten.