Internationaler Straßengüterverkehr; Beantragung einer Transportgenehmigungen für Südosteuropa und Nordafrika

Deutsche Spediteure, die Waren nach Südosteuropa und Nordafrika transportieren wollen, benötigen eine Erlaubnis der ausländischen Stelle.

Deutsche Spediteure, die Waren ins Nicht-EU-Ausland transportieren wollen, benötigen eine Erlaubnis der ausländischen Stelle. Der Regierung der Oberpfalz als nationaler Genehmigungsbehörde steht ein Kontingent dieser im Ausland gültigen Genehmigungen zur Verfügung. Die Erteilung dieser Genehmigungen kann erfolgen, wenn der Unternehmer über eine im Inland gültige Güterkraftverkehrslizenz verfügt, er zuverlässig ist und das jeweilige Kontingent nicht erschöpft ist.


Entsprechendes gilt für den Transport von Hilfsgütern. Eine Privatperson benötigt hierfür allerdings keine EU-Lizenz.

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