Interregionale Zusammenarbeit in Europa; Beantragung einer Förderung
„Interreg V Europe“ ist ein Programm der EU zur Förderung von interregionaler Kooperation sowie Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen öffentlichen Institutionen zur regionalen Entwicklung in ganz Europa.
Zweck
„Interreg V Europe“ unterstützt politische Lernprozesse zum Austausch von Erfahrung, Wissen und vorbildlichen Vorgehensweisen zwischen den relevanten politischen Institutionen und der Leistungsverbesserung von politischen Maßnahmen und Programmen für die regionale Entwicklung. Das Programm ermöglicht es regionalen und lokalen Behörden und anderen auf regionaler Ebene relevanten Akteuren in ganz Europa, sich über Praktiken und Ideen zu öffentlichen Politikansätzen auszutauschen und auf diesem Wege Lösungen zu finden, um ihre Strategien für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu verbessern.
Gegenstand
Das Programm befasst sich mit vier Themenbereichen, die mit regionaler Entwicklung verknüpft sind:
- Forschung und Innovation
- Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen
- CO2-arme Wirtschaft
- Umwelt und Ressourceneffizienz.
Zuwendungsempfänger
Das Förderprogramm richtet sich an nationale, regionale und lokale Behörden, Einrichtungen des öffentlichen Rechts (z. B. Agenturen für Regionalentwicklung, Einrichtungen zur Unterstützung der Wirtschaft, Universitäten) sowie private Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht. Der Sitz der jeweiligen Einrichtung muss sich dabei in einem EU-Mitgliedsstaat, Norwegen oder der Schweiz befinden.
Zuwendungsfähige Kosten
Das Programm finanziert zwei Arten von Aktivitäten:
- Projekte der interregionalen Zusammenarbeit von relevanten politischen Institutionen aus unterschiedlichen europäischen Ländern, in denen drei bis fünf Jahre zwecks Erfahrungsaustauschs zu einem bestimmten Politikfeld zusammengearbeitet wird und die Lehren aus dieser Kooperation in die Praxis übertragen werden.
- Schaffen von Plattformen des kontinuierlichen Lernens, in denen Einrichtungen Lösungs- und Politikansätze in den vier Themenfeldern sowie Kontakt zu entsprechenden Experten finden.
Zu den förderfähigen Kosten zählen Personal, Verwaltung, Reise & Unterbringung und externe Beratung/Fremdleistungen sowie in begründeten Ausnahmefällen Ausrüstung und Durchführung von Pilotprojekten.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Der Fördersatz beträgt bis zu 85 % der förderfähigen Projektkosten.