Interventionsstellen; Beratung

Interventionsstellen bieten ein zugehendes psychosoziales Beratungsangebot für gewaltbetroffene Frauen, die von häuslicher Gewalt, sexualisierter Partnergewalt sowie Stalking durch den (Ex)Partner betroffen sind und bei denen deshalb ein polizeilicher Einsatz stattgefunden hat. Nach dem polizeilichen Einsatz übermittelt die Polizei – mit Einverständnis der Frau – die Kontaktdaten an die Interventionsstelle. Die Beraterinnen setzen sich dann mit der Frau in Verbindung. Es erfolgt eine telefonische Erstberatung und das Angebot weiterer Beratung und Unterstützung. Dieses Beratungsangebot wird auch pro-aktiv genannt, weil die Kontaktaufnahme von der Beratungseinrichtung ausgeht. Dadurch werden auch Frauen erreicht, die nicht von sich aus aktiv werden und sich an Frauenhäuser und Notrufe wenden.


Der Beratungsauftrag der Interventionsstelle ist fachlich und zeitlich begrenzt. Ist eine längerfristige Beratung der gewaltbetroffenen Frau erforderlich, sollten bestehende ambulante Beratungsangebote (z. B. Notrufe, ambulante Beratungsstellen der Frauenhäuser) die Weiterbetreuung übernehmen.


In Bayern bestehen derzeit 27 staatlich geförderte Interventionsstellen. Darunter ist eine Verbundinterventionsstelle mit drei Standorten, die an die staatlich geförderten Notrufe und Frauenhäuser angegliedert sind.


Seit März 2013 gibt es das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, das 24 Stunden täglich kostenfrei erreichbar ist unter der Nummer 08000 116016.


Gewaltschutzgesetz (GewSchG)


www.stmas.bayern.de/gewaltschutz/


www.hilfetelefon.de


 

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