Jugendhilfeplanung

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird der Bestand der vorhandenen Einrichtungen und Angebote der Jugendhilfe festgestellt, der Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche,  Bedürfnisse und Interessen von jungen Menschen und Personensorgeberechtigten ermittelt und die zur Befriedung des Bedarfs erforderlichen Vorhaben rechtzeitig  und ausreichend geplant. Die Jugendhilfeplanung und andere örtliche und überörtliche  Planungen sollen aufeinander abgestimmt werden.

Die Kinder- und Jugendhilfe hat die Zielsetzung, durch ein möglichst vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen darauf hinzuwirken, dass Kinder, Jugendliche und Familien Kontakte erhalten und pflegen können, dass junge Menschen vor und in gefährdenden Lebenssituationen geschützt werden und dass die Eltern Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können. Alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe orientieren sich an den Wünschen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen und deren Lebenssituation.


Im Rahmen der Jugendhilfeplanung stellt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Bestand an Einrichtungen, Diensten und sonstigen Angeboten fest und ermittelt den Bedarf, wobei die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Zielgruppen berücksichtigt werden. Aus der Bewertung von Bestand und Bedarf werden konkrete Maßnahmeplanungen abgeleitet. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) beteiligt die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an der Planung. Hierzu sind sie im Jugendhilfeausschuss zu hören.

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