Jugendsozialarbeit an Schulen; Beantragung einer Förderung

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Maßnahme der Jugendhilfe. Die JaS-Fachkräfte erreichen und unterstützen sozial benachteiligte junge Menschen direkt an der Schule. Durch den Einsatz von JaS-Fachkräften an der Schule erfolgt eine intensive Kooperation von Jugendhilfe und Schule.

Zweck und Gegenstand


Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem Förderprogramm die Landkreise und kreisfreien Städte bei der JaS an Mittelschulen, Förderschulen, Berufsschulen und Berufsfachschulen sowie an Grundschulen, Realschulen und Wirtschaftsschulen, wenn entsprechender Jugendhilfebedarf im Rahmen der Jugendhilfeplanung nachgewiesen wurde.


Zuwendungsempfänger


Zuwendungsempfänger sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreien Städte) und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die die JaS im Auftrag des Jugendamtes durchführen und nicht gleichzeitig Schulträger sind.


Zuwendungsfähige Kosten


Staatlich gefördert werden die Personalkosten der JaS-Fachkraft.


Art und Höhe


Der pauschalierte Zuschuss für eine Vollzeitstelle beträgt 16.360 Euro.

Vom Träger der JaS-Maßnahme ist im Rahmen der Gesamtfinanzierung ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 v. H. der förderfähigen Kosten einzubringen.

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