Jugendsozialarbeit

Zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen sollen jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulischen und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt werden kann, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.


Wenngleich es sich bei der Jugendsozilarbeit um eine kommunale Aufgabe handelt, unterstützt der Freistaat Bayern die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) dabei seit langem mit zwei Förderprogrammen, die ausschließlich die Zielgruppe der sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigen jungen Menschen in den Blick nimmt, in erheblichem Umfang.


Mit der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) wird die Zielgruppe dort erreicht, wo sie sich aufhält, somit direkt an der Schule. Sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Kinder und Jugendliche erhalten individuelle Hilfe, um sich in die Gesellschaft zu integrieren, in der Schule erfolgreich zu sein und den Übergang in die Arbeitswelt zu meistern. Durch den Einsatz von JaS-Fachkräften an der Schule wird eine optimale Kooperation sichergestellt.


Mit der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS) nimmt der Freistaat Bayern sich der jungen Menschen an, die besondere Schwierigkeiten haben, ihren Platz in der Arbeitswelt zu finden. Zur beruflichen und sozialen Integration bietet die AJS ein hochwertiges Angebot an erfolgreichen Qualifizierungs- und Ausbildungsprojekten in einem realistischen betrieblichen Rahmen, insbesondere in Jugendwerkstätten.


§ 13 Sozialgesetzbuch VIII


Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten


www.jugendsozialarbeit.bayern.de

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