Jugendzahnpflege

Die Jugendzahnpflege stellt auf die Vermeidung der Kariesbildung im frühen Kindesalter ab. Nach modernen zahnmedizinischen Gesichtspunkten wird dieses Ziel durch eine Gruppenprophylaxe in Ergänzung zur individuellen zahnärztlichen Betreuung am besten erreicht. Die Gruppenprophylaxe beinhaltet Anleitungen zur Mundhygiene, kindgerechte Beratung in zahngesunder Ernährung sowie Empfehlungen zur Zahnschmelzhärtung und zum regelmäßigen Zahnarztbesuch.


Die jugendzahnärztliche Beratung erfolgt für die Kleinkinder in den Kindergärten, für die Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 in den Schulen durch die Landesarbeitsgemeinschaft Zahngesundheit e.V. (LAGZ).


Zudem können sich Versicherte, die das 6., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, zur Verhütung von Zahnerkrankungen einmal in jedem Kalenderhalbjahr zahnärztlich untersuchen lassen (Individualprophylaxe). Für Kinder bis zum 6. Lebensjahr umfasst der Anspruch auf Gesundheitsuntersuchungen auch Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.


Siehe auch Jugendgesundheitspflege


§§ 21, 22, 26 Sozialgesetzbuch V; Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses: Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten/Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen


www.lagz.de


www.patientenportal.bayern.de


 

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