Kaminkehrerwesen; Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erfolgt nach Durchführung eines Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens.

Ab dem 01.01.2013 gelten für die Auswahl und die Bestellung zum sog. „bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger“ die §§ 9, 9a und 10 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes. Danach müssen Sie an einem Ausschreibungsverfahren teilnehmen, wenn Sie sich um einen Kehrbezirk bewerben wollen.

Die Ausschreibungen frei werdender Kehrbezirke werden auf den Internetseiten der zuständigen Regierungen veröffentlicht. Die Auswahl zwischen den Bewerbern erfolgt nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Hierfür gilt ein bayernweit einheitliches Bewertungsformular (siehe „Weiterführende Links“).

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