Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Betriebserlaubnis
20.01.2020
Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis.
Die Erlaubnispflicht besteht grundsätzlich für alle Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden.
Zu den erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen gehören:
- Kinderkrippen
- Kindergärten
- Kinderhorte
- Altersgemischte Einrichtungen (Häuser für Kinder)
- „Netz für Kinder“-Einrichtungen
Die Betriebserlaubnis kann mit Nebenbestimmungen und Auflagen versehen werden und wird in der Regel erst nach gründlicher Prüfung der örtlichen Gegebenheiten erteilt.