Kindertagespflege; Beantragung einer Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege
Der Freistaat Bayern fördert Einzelleistungen zur Umsetzung der Inklusion in der Kindertagespflege.
Zweck
Die Leistung dient der Umsetzung der Inklusion in der Tagespflege.
Gegenstand
Gegenstand der Förderung ist eine Erhöhung der kindbezogenen Förderung für behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder in der Kindertagespflege im Sinn von Art. 20 und 20a des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG).
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Art. 18 Abs. 3 Satz 1 BayKiBiG) bzw. die Gemeinden (Art. 18 Abs. 2 Satz 1 BayKiBiG).
Art und Höhe
Die Förderung erfolgt durch Erhöhung des gesetzlichen Gewichtungsfaktors von 1,3 auf 4,5 für Kinder mit (drohender) Behinderung in der Kindertagespflege.