Kindertagespflege; Beantragung einer Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege

Der Freistaat Bayern fördert Einzelleistungen zur Umsetzung der Inklusion in der Kindertagespflege.

Zweck


Die Leistung dient der Umsetzung der Inklusion in der Tagespflege.


Gegenstand


Gegenstand der Förderung ist eine Erhöhung der kindbezogenen Förderung für behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder in der Kindertagespflege im Sinn von Art. 20 und 20a des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG).


Zuwendungsempfänger


Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Art. 18 Abs. 3 Satz 1 BayKiBiG) bzw. die Gemeinden (Art. 18 Abs. 2 Satz 1 BayKiBiG).


Art und Höhe


Die Förderung erfolgt durch Erhöhung des gesetzlichen Gewichtungsfaktors von 1,3 auf 4,5 für Kinder mit (drohender) Behinderung in der Kindertagespflege.

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