Kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben; Beantragung einer Förderung für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für kommunale Straßen- und Brückenbaumaßnahmen, soweit sie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend notwendig sind.
Zweck
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für den Bau oder Ausbau kommunaler Straßen, soweit sie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend notwendig sind.
Gegenstand
Aus Mitteln des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG) können folgende Vorhaben gefördert werden:
- der Bau oder Ausbau von
- verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen
- besonderen Fahrstreifen für Omnibusse
- verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum übergeordneten Verkehrsnetz
- verkehrswichtigen zwischenörtlichen Straßen
- Straßen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken
- dynamischen Verkehrsleitsystemen
- öffentlichen Umsteigeparkplätzen an Straßen
- öffentlichen Verkehrsflächen für Güterverkehrszentren
- Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz oder dem Bundeswasserstraßengesetz
- Bau oder Ausbau von Gehwegen und Radwegen in gemeindlicher Baulast in der Ortsdurchfahrt von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen
Sofern Bauvorhaben Erschließungsanlagen nach §§ 127 ff. des Baugesetzbuchs (BauGB) sind, können nur die Kosten gefördert werden, die nicht dem Erschließungsaufwand zuzurechnen sind.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungen können Landkreise, Gemeinden und kommunale Zusammenschlüsse erhalten, soweit sie Träger der Baulast der förderfähigen Straßen sind.
Zuwendungsfähige Kosten
Auf Nr. 6 der Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) wird verwiesen.
Art und Höhe
Es wird eine Anteils- oder Festbetragsförderung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Die Bemessung der Höhe der Förderung richtet sich nach Nr. 7 RZStra.