Konversionsmanagement; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Konversionsmanagements bei der Umsetzung von Projekten in Zukunftsthemen der Landesentwicklung zur Kompensation der Folgen von Standortschließungen/-verkleinerungen der Bundeswehr und US-Armee.
Zweck
Der Freistaat Bayern unterstützt auf Grundlage der Förderrichtlinie Landesentwicklung (FöRLa) die Umsetzung von Projekten im Rahmen des Konversionsmanagements. Dadurch sollen die sich aus militärischen Standortschließungen und –verkleinerungen ergebenden raumordnerischen und überörtlichen Folgen (Konversion) der Bundeswehrreform und des Abzugs der US-Armee ausgeglichen werden. Ziele sind die Sicherung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in Bayern, der Ausbau regionaler Netzwerke und die Entwicklung flexibler, maßgeschneiderter Lösungen für die Herausforderungen vor Ort.
Gegenstand
Gefördert werden neue, regionale Projekte in fünf zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung: Demografischer Wandel, Wettbewerbsfähigkeit, Siedlungsentwicklung, Regionale Identität sowie Klimawandel.
Zuwendungsempfänger
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Träger von in Abstimmung mit der obersten Landesplanungsbehörde des Freistaats Bayern eingerichteten Konversionsmanagements in Bayern.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie externe Beratungs- und Serviceleistungen.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Sie beträgt grundsätzlich maximal 100.000 Euro pro Projektjahr für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Die Förderung erhöht sich auf bis zu 150.000 Euro pro Projektjahr bei besonderer Betroffenheit. Der Fördersatz liegt je nach räumlicher Belegenheit zwischen 50 % und 90 %.