Kraftfahrzeug; Informationen zum Kauf und Verkauf

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Probleme beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens sowie beim nicht gewerblichen Verkauf eines Gebrauchtwagens.

Wenn Sie einen Neuwagen kaufen wollen, werden Sie vor allem wissen wollen: Wie gelange ich an die für die Kaufentscheidung erforderlichen Informationen? Wie wird der Kaufvertrag geschlossen und welche Bedeutung hat das „Kleingedruckte“? Wie kann der Kaufpreis ausgehandelt werden und welche Probleme können sich bei der Inzahlunggabe eines Gebrauchtwagens ergeben? Was ist bei einer Kreditfinanzierung des Kaufs zu beachten? Welche Rechte habe ich, wenn der vereinbarte Liefertermin überschritten wird oder am Auto Mängel zutage treten? Inwieweit muss ich Preiserhöhungen zwischen Kauf und Lieferung tragen?



Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen wollen, werden Sie sich insbesondere für folgende Fragen interessieren: Wie beurteile ich den technischen Zustand eines Gebrauchtwagens? Welcher Preis ist angemessen? Wie lässt sich der Kauf eines gestohlenen Fahrzeugs verhindern? Welche Vertragsformulare können verwendet werden, bei welchen ist Vorsicht geboten? Stehen mir auch beim Gebrauchtwagenkauf Gewährleistungsrechte zu oder gilt „gekauft wie besichtigt und probegefahren“? Wie erfolgt die Ummeldung des Fahrzeugs? Wie regelt sich der Versicherungsschutz nach dem Kauf?



Antworten zu diesen Fragen finden Sie z. B. in der Informationsbroschüre „Augen auf beim Autokauf“ des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. Sie können die Broschüre kostenlos unter „Weiterführende Links“ herunterladen.



Auch wenn Sie einen Gebrauchtwagen verkaufen wollen, finden Sie in dieser Broschüre wichtige Informationen zur Ermittlung des angemessenen Preises und zur Möglichkeit von Vereinbarungen zur Sachmängelgewährleistung. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Sie als Verkäufer eines Gebrauchtwagens alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Ihnen bekannte wesentliche Mängel des Fahrzeugs, etwa einen – auch reparierten – erheblichen Unfallschaden müssen Sie ungefragt offenbaren. Andernfalls hat der Käufer Gewährleistungsansprüche (etwa auf Rückzahlung oder Minderung des Kaufpreises bzw. Schadensersatz). Dies ist auch dann der Fall, wenn Sie eine bestimmte Beschaffenheit des Fahrzeuges garantieren. Wenn Sie Angaben zu Eigenschaften des Gebrauchtwagens wie Laufleistung oder Mangelfreiheit machen, müssen diese richtig sein.



Hinsichtlich einer Probefahrt sollten Sie Folgendes beachten:


  • Wer als Fahrzeughalter jemandem ohne gültige Fahrerlaubnis die Fahrt mit einem Auto gestattet, macht sich strafbar. Lassen Sie sich also unbedingt vor der Probefahrt den Führerschein des Kaufinteressenten zeigen!
  • Weisen Sie den Interessenten vor der Probefahrt darauf hin, ob und mit welchem Selbstbehalt für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung besteht und dass er für von ihm schuldhaft verursachte Schäden einzustehen hat, soweit nicht die Versicherung eintritt.
  • An der Probefahrt sollten Sie als Verkäufer teilnehmen. Schon manches Auto ist von einer Probefahrt nicht zurückgekehrt. Händigen Sie in keinem Fall den Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) aus, bevor der Kaufpreis bezahlt ist.


Wenn Sie nicht selbst als Halter im Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragen, aber gleichwohl zur Veräußerung des Fahrzeugs berechtigt sind, beschaffen Sie sich eine entsprechende schriftliche Vollmacht des Eigentümers oder Bestätigung des Halters.

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