Krankenversichertennummer
Die Träger der Krankenversicherung vergeben für jeden Versicherten eine Krankenversichertennummer. Diese bleibt lebenslang gültig.
Die Krankenversichertennummer wird von einer durch die Krankenkassen und ihren Verbänden räumlich, organisatorisch und personell getrennten Vertrauensstelle vergeben. Diese Vertrauensstelle gilt als öffentliche Stelle und unterliegt dem Sozialgeheimnis.
Die Krankenversichertennummer besteht aus alphanumerischen Bausteinen und hat 20 Stellen für Hauptversicherte und 30 Stellen für Familienangehörige. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
Unveränderbarer Teil (10 Stellen): Dieser Teil ist einer bestimmten Person, dem Hauptversicherten oder dem mitversicherten Familienangehörigen zugeordnet und begleitet ihn ein Leben lang, auch bei Wechsel der Krankenkasse.
Veränderbarer Teil (9 Stellen): Dieser Teil enthält das Institutionskennzeichen der Krankenkasse.
Unveränderbarer Teil bei mitversicherten Familienangehörigen (10 Stellen): Dieser Teil enthält den Bezug zum hauptversicherten Mitglied.
Prüfziffer (1 Stelle)
§ 290 Sozialgesetzbuch V
Gesetzliche Krankenkassen