Krankenversicherung; Versicherungsschutz für Entwicklungshelfer

Soweit während des Vorbereitungsdienstes eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Versicherung besteht, werden die Beiträge hierfür vom Träger des Entwicklungsdienstes – bei privater Versicherung bis zu einem Höchstbetrag – übernommen Besteht keine Mitgliedschaft, wird der Krankenversicherungsschutz, wie für die Zeit des Entwicklungsdienstes, im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages, den der Träger des Entwicklungsdienstes zugunsten des Entwicklungshelfers sowie des unterhaltsberechtigten Ehegatten und der unterhaltsberechtigten Kinder abzuschließen hat, sichergestellt. Im Gruppenvertrag richtet sich die  Gewährung von Leistungen bei Krankheit, Entbindung, Unfall und Arbeitsunfähigkeit nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz.


§ 7 Entwicklungshelfer-Gesetz

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