Krankheit; Leistungen andere Bereiche
20.01.2020
Für Kriegsopfer kommen Leistungen der Kriegsopferfürsorge in Betracht.
§ 26b Bundesversorgungsgesetz
Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; Zentrum Bayern Familie und Soziales – Hauptfürsorgestelle