Kriegsopferrente für Witwen (Witwer, hinterbliebene Lebenspartner)

Sterben Beschädigte an den Folgen einer Schädigung, erhalten ihre Witwen Hinterbliebenenversorgung (§ 38 Bundesversorgungsgesetz). Sterben rentenberechtigte Beschädigte an versorgungsfremden Leiden, ist Witwen eine (teilweise geringere) Witwenbeihilfe zu gewähren, wenn der Verstorbene wegen Schädigungsfolgen zu Lebzeiten gehindert war, eine entsprechende Erwerbstätigkeit auszuüben und dadurch die Hinterbliebenenversorgung um einen gewissen Vomhundertsatz gemindert ist (§ 48 Bundesversorgungsgesetz). Der Witwe stehen gleich der Witwer, hinterbliebene Lebenspartner, die frühere (geschiedene) Ehefrau, die Ehefrau eines Kriegsverschollenen und im Ausnahmefall auch die Braut.


Wiederaufleben eines durch Wiederverehelichung der Witwe zunächst erloschenen Anspruchs Abfindung für Kriegerwitwen


Im Einzelnen gelten seit 01.07.2019 folgende Rentenleistungen:


Grundrente


Sie wird ohne Rücksicht auf das Einkommen allen Witwen mit einem Anspruch auf Witwenrente in gleicher Höhe von monatlich 472 € gewährt.


§ 40 Bundesversorgungsgesetz


Ausgleichsrente


Diese Rente erhalten Witwen, die entweder das 45. Lebensjahr vollendet haben oder wenigstens um 50 % in ihrer Erwerbstätigkeit gemindert sind oder für mindestens ein waisenrentenberechtigtes (Waisenrente) Kind sorgen oder gesorgt haben. Die volle Ausgleichsrente beträgt einheitlich 520 € und ist um das anzurechnende Einkommen der Witwe zu kürzen.


§ 41 Bundesversorgungsgesetz


Schadensausgleich


Witwen, deren Gesamteinkommen (einschließlich der Grund- und Ausgleichsrente) geringer ist als die Hälfte des Einkommens, das der Ehemann heute erzielen würde, erhalten 42,5 % dieses Unterschiedsbetrages als Schadensausgleich. Bei Witwen von Pflegezulageempfängern der Stufen III bis VI wird unterstellt, dass der Ehemann heute mindestens ein Einkommen wie ein Oberregierungsrat (Besoldungsgruppe A 14) beziehen würde.


§ 40a Bundesversorgungsgesetz


Bei einem Anspruch auf Witwenbeihilfe können die genannten Beträge niedriger sein.


Pflegeausgleich


Die Witwe eines Beschädigten, der hilflos im Sinne des § 35 Absatz 1 Bundesversorgungsgesetz war, erhält einen Pflegeausgleich, wenn sie den Beschädigten während ihrer Ehe länger als 10 Jahre gepflegt hat.


§ 40b Bundesvesorgungsgesetz


Zentrum Bayern Familie und Soziales


www.zbfs.bayern.de


 


 

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