Krippengeld

Ab dem 1. Januar 2020 erhalten Eltern für ihre Kinder bereits ab dem ersten Geburtstag (Leistungsbeginn: Kalendermonat, der auf die Vollendung des ersten Lebensjahres folgt) bis zum 31. August des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, das Bayerische Krippengeld.


Mit dem Krippengeld werden Eltern mit monatlich bis zu 100 € pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die Kindergartenzeit gekoppelt. Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von 60.000 Euro gezahlt. Für Mehrkindfamilien wird ein Zuschlag von 5.000 Euro pro weiteres Kind gewährt.


Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren. Das Krippengeld knüpft an die Betreuung in einer nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Einrichtung oder Tagespflege an.


Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) direkt an die Antragsteller. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS zur Verfügung.


Zentrum Bayern Familie und Soziales


www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld

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