Kulturfonds Bayern; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern betreibt eine Projekt- und Investitionsförderung im Kunstbereich sowie eine Projektförderung im Bildungsbereich.

Zweck der Förderung 


Im Bereich Kunst sollen kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher Träger gefördert werden. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, ausgeschlossen sind Maßnahmen in München und Nürnberg.


Im Bereich Bildung sollen Projekte mit kulturellem Schwerpunkt mit besonderem Nachdruck in der Fläche gefördert werden.


Gegenstand der Förderung


Bereich Kunst:


  • Theaterbereich
    • Förderung von Investitionen bei nichtstaatlichen Spielstätten (soweit keine Förderung über FAG-Mittel erfolgt)
    • Projektförderung

  •  Museumsbereich
    • Förderung von Investitionen bei nichtstaatlichen Museen
    • Förderung von Ausstellungen und anderen Projekten nichtstaatlicher Museen

  • Förderung der zeitgenössischen Kunst
    • Förderung von Investitionen beim Bau und Ausbau von Ausstellungsräumen und von „Künstlerhäusern“
    • Förderung von Ausstellungen, Symposien und ähnlichen Projekten
    • Bayerisches Atelierförderprogramm für bildende Künstler

  • Musikpflege
    • Förderung von Investitionen beim Bau und Ausbau von Veranstaltungs- und Proberäumen
    • Förderung von Veranstaltungen und sonstigen Projekten insbesondere im Bereich der zeitgenössischen Musik sowie von Maßnahmen zur musikalischen Begabtenförderung

  • Laienmusik
    • Förderung von Investitionen beim Bau und Ausbau von Veranstaltungs- und Probenräumen für Laienmusikvereine
    • Förderung geeigneter Einzelprojekte

  • Archive, Bibliotheken, Literatur
    • Förderung von Projekten und Investitionen bei Bibliotheken und Archiven
    • Förderung von Veranstaltungen im Rahmen der Literaturpflege

  • Internationaler Ideenaustausch
  • Förderung internationaler künstlerischer Begegnungen
  • Sonstige kulturelle Veranstaltungen und Projekte
    • Förderung innovativer Vorhaben und spartenübergreifender Projekte aus den oben genannten kulturellen Förderbereichen


Bereich Bildung:


  • Erwachsenenbildung und Kirchliche Bildungsarbeit

    Förderung kreativer Projekte, bei denen die Teilnehmenden aktiv eingebunden werden, um einen nachhaltigen Lernerfolg zu erzielen
  • Internationaler Ideenaustausch

    Förderung internationaler Begegnungen von Schülerinnen und Schülern bzw. Jugendlichen
  • Sonstige kulturelle Veranstaltungen und Projekte
    • Förderung von kreativen außerunterrichtlichen kulturellen Aktivitäten mit Schülerinnen und Schülern bzw. Jugendlichen
    • Förderung sonstiger kreativer, kultureller Veranstaltungen und Projekte


Zuwendungsempfänger


Bereich Kunst: Nichtstaatliche Träger (natürliche und juristische Personen), die mit dem Projekt keine Gewinnerzielungsabsicht verbinden


Bereich Bildung: Juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht (keine natürlichen Personen und Schulen)


Zuwendungsfähige Kosten


Projektkosten


Bereich Kunst: Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 10.000 Euro werden aus dem Kulturfonds nicht gefördert.


Bereich Bildung: Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 5.000 Euro werden aus dem Kulturfonds nicht gefördert.


Art und Höhe


Bereich Kunst: Fördersatz bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten.


Bereich Bildung: Fördersatz bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.


 

youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlinkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactarrow