Kuren für Sozialhilfeempfänger

Die Kosten für Kuren in der Sozialhilfe werden übernommen, wenn kein anderer Sozialleistungsträger vorrangig verpflichtet ist und wenn sie nicht aus eigenen Mitteln getragen werden können (Gesundheitsvorsorge, Krankenhilfe, Behindertenerholung).

Sozialhilfeverwaltungen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten

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