Laienmusik; Beantragung der Anerkennung als Leiter/in im Laienmusizieren
Absolventen einer zweijährigen Vollzeit-Ausbildung an einer Berufsfachschule für Musik sind berechtigt, sich als „staatlich geprüfte Ensembleleiter“ zu bezeichnen. Eine vergleichbare Qualifikation können aktive Leiter/Dirigenten von Laienmusikensembles erwerben, wenn sie – berufsbegleitend – einen entsprechenden Lehrgang an einer bayerischen Musikakademie absolvieren.
Die elf in Bayern bestehenden Berufsfachschulen für Musik vermitteln in zweijährigem Vollzeitunterricht eine Ausbildung, die vornehmlich zur Übernahme verantwortlicher Aufgaben im Bereich der Laienmusik und der nebenamtlichen Kirchenmusik befähigt.
Auf Wunsch der Laienmusikverbände und des Bayerischen Musikrats wurde der Erwerb einer vergleichbaren Qualifikation für entsprechend qualifizierte Leiter von Laienmusikensembles ermöglicht, die keine Ausbildung an einer Berufsfachschule für Musik bzw. keine sonstige gleich- oder höherwertige Musikausbildung absolviert haben.
Die Lehrgänge werden von den Laienmusikverbänden in Zusammenarbeit mit einer der drei bayerischen Musikakademien und nach Möglichkeit mit einer Berufsfachschule für Musik durchgeführt. Sie erstrecken sich über drei Jahre und umfassen regelmäßig vier einwöchige Arbeitsphasen und drei einjährige Praxisphasen, in denen Kurzlehrgänge das Selbststudium ergänzen.
Nach bestandener Prüfung kann das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die Anerkennung als Leiter im Laienmusizieren aussprechen. Ein entsprechender Antrag ist über den zuständigen Laienmusikverband an das Staatsministerium zu richten.
Die staatliche Anerkennung wird für folgende Laienmusikkategorien erteilt:
- Chorleiter(in),
- Kinder- und Jugendchorleiter(in),
- Dirigent(in) von Blasorchestern,
- Leiter(in) von Spielmannszügen,
- Leiter(in) von Akkordeonorchestern,
- Leiter(in) von Zupfmusik-Ensembles,
- Leiter(in) von Zither-Ensembles und
- Dirigent(in) von Liebhaberorchestern.