Landespflegegeld; Beantragung

Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern, die anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen ermöglicht, sich etwas Gutes zu tun, das sie sich sonst in ihrem normalen Alltag nicht leisten könnten oder z. B. anderen, die sie in ihrer Alltagsgestaltung unterstützen, eine Anerkennung zukommen zu lassen.


Landespflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die


  • mit ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung im Freistaat Bayern gemeldet sind und
  • an mindestens einem Tag des jeweiligen Pflegegeldjahres in einem Umfang von mindestens Pflegegrad 2 pflegebedürftig waren, unabhängig davon, ob sie zuhause oder in einem Pflegeheim leben.


Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro im Jahr und soll das Selbstbestimmungsrecht der pflegebedürftigen Menschen jenseits der Gestaltung ihres Alltags hinaus stärken. Es dient nicht der Deckung des notwendigen pflegerischen Bedarfs, von Teilhabebedarfen oder der Existenzsicherung und wird deshalb nicht auf Leistungen zur Deckung des pflegerischen Bedarfs und von Teilhabebedarfen sowie auf existenzsichernde Sozialleistungen angerechnet.


Das Landespflegegeld wird einkommensunabhängig gewährt. Es ist steuerfrei.


Der Antrag ist schriftlich bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Ende des jeweiligen Pflegegeldjahres (1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres) bei der Landespflegegeldstelle einzureichen. Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die Folgejahre fort. Er ist entweder durch die Pflegebedürftigen selbst oder durch gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte oder Betreuer zu stellen. Zusammen mit dem Antrag sind


  • eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses oder eine aktuelle Meldebescheinigung bzw. eine Bescheinigung über die Befreiuung von der Ausweispflicht,
  • eine Kopie der Pflegegradfeststellung durch die Pflegekasse, die private Pflegeversicherung oder den Träger der Sozialhilfe

    und
  • ggfs. eine Kopie der Vollmacht bzw. des Betreuerausweises


vorzulegen.


Das Antragsformular steht unter der Internetadresse www.landespflegegeld.bayern.de zum Download bereit. Dort finden sich auch weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Landespflegegeld.


Bayerisches Landespflegegeldgesetz


Bayerisches Landesamt für Pflege


 

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