Landwirtschaftliche Unternehmer; Haushaltshilfe

Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Ehegatten haben aus der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Anspruch auf Haushaltshilfe nach Maßgabe der Satzung, wenn wegen Krankheit oder einer medizinischen Kurmaßnahme, Schwangerschaft oder Mutterschaft die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. In der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und der landwirtschaftlichen Alterssicherung besteht Anspruch auf Haushaltshilfe unter den gleichen Voraussetzungen wie Betriebs- und Haushaltshilfe.

§§ 10 Absatz 2, 36, 37, 39 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, § 10 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte, §§ 54, 55 Sozialgesetzbuch VII

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau; landwirtschaftliche Krankenkassen

www.svlfg.de

youtubexingvimeotwittertubmlrsuchesearchrsspluspinterestphonenav_arrownav_arrow_whitelogo-kleinostheimlinkedininstagramicon-arrow-righticon-arrow-leftgoogle-plusflickrfaqfacebookcontactarrow