Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen (ohne Berufliche Oberschulen); Beantragung von Teilzeitbeschäftigung, Freistellungsmodell und Altersteilzeit

Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen (ohne Berufliche Oberschulen) können eine Teilzeitbeschäftigung und ein Freistellungsmodell bei der zuständigen Regierung beantragen. Weiterhin können Lehrkräfte im Beamtenverhältnis Altersteilzeit  beantragen.

Die Personalverwaltung von staatlichen Lehrkräften und sonstigem Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen (ohne Berufliche Oberschulen) liegt bei den Regierungen.


Hinweise zur Altersteilzeit sowie zur Teilzeitbeschäftigung finden Sie auf der letzten Seite der Formblätter unter „Formulare“.


Ausführliche Informationen zur arbeitsmarktpolitischen oder familienpolitischen Beurlaubung und zur Elternzeit oder Teilzeit finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat und auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (siehe „Weiterführende Links“).

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