Luftreinhaltepläne; Erstellung

Bei der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten von Luftschadstoffen müssen Luftreinhaltepläne mit geeigneten Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen erstellt werden.

In Bayern werden Entwürfe für Luftreinhaltepläne von den Regierungen in Zusammenarbeit mit den Kommunen erstellt. Die Öffentlichkeit wird bei der Erstellung beteiligt. Die Pläne werden nach Abwägung und Würdigung der eingegangenen Einwendungen von den Regierungen veröffentlicht. Die in den Luftreinhalteplänen vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sind auf lokaler und kommunaler Ebene zu realisieren. Sie betreffen insbesondere den Verkehr, wie z. B.:


  • Umweltzonen,
  • Lkw-Durchgangsverkehr,
  • Verkehrsmanagement (z. B. Güterverkehrszentren, City-Logistik, dynamische Verkehrssteuerung, Parkraummanagement)
  • öffentlicher Personennahverkehr.


Grundlage für die Erstellung von Luftreinhalteplänen ist das Lufthygienische Landes­überwachungssystem Bayern (LÜB). Es ermittelt EU-konform und repräsentativ für Bayern die Schadstoffbelastungen. Werden an einer dieser Messstationen Über­schreit­ungen­ der Immissionsgrenzwerte festgestellt, muss die betroffene Kommune zusam­men mit der Regierung einen Luftreinhalteplan aufstellen, der die erfor­der­lich­en Maß­nahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt.


Sofern anderweitig Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten festgestellt werden (z. B. durch orientierende Messungen), muss die betroffene Kommune Maßnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung ermitteln und umsetzen. Die Regierungen und das Landesamt für Umwelt unterstützen die Kommunen dabei fachlich.

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