Mahnverfahren; Beantragung des Erlasses eines Mahnbescheids
Das Mahnverfahren ist ein einfacher und billiger Weg, um dem Gläubiger gegen den Schuldner zu seinem Recht zu verhelfen. Ein oft langwieriges und teures Streitverfahren vor Gericht soll damit vermieden werden.
Im Mahnverfahren können nur Ansprüche geltend gemacht werden, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro gerichtet sind. Wollen Sie z. B. die Lieferung von Waren oder die Räumung von Wohnraum gerichtlich durchsetzen, ist das Mahnverfahren nicht zugelassen.
Die Besonderheit des Mahnverfahrens besteht darin, dass vom Gericht nicht geprüft wird, ob dem Gläubiger der geltend gemachte Anspruch tatsächlich zusteht. Wer einen Mahnbescheid erhält, muss also selbst prüfen, ob er dem Gläubiger die darin genannte Geldsumme schuldet.
Auf Ihren ordnungsgemäßen Antrag hin erlässt das Zentrale Mahngericht einen Mahnbescheid, der dem Antragsgegner von Amts wegen zugestellt wird. Legt Ihr Antragsgegner Widerspruch ein, wird das Verfahren an das für den Rechtsstreit zuständige Prozessgericht abgegeben, wenn Sie oder der Antragsgegner die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen. Über den Anspruch wird dann im Wege eines streitigen Zivilprozesses entschieden.
Legt der Antragsgegner innerhalb der zweiwöchigen Widerspruchsfrist keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, können Sie beim Zentralen Mahngericht Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids stellen. Legt der Antragsgegner Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, wird der Rechtsstreit von Amts wegen an das zuständige Prozessgericht abgegeben. Andernfalls wird der Vollstreckungsbescheid mit Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist rechtskräftig. Aus dem Vollstreckungsbescheid können Sie die Zwangsvollstreckung gegen den Antragsgegner betreiben.
Weitere Hinweise zum Mahnverfahren enthalten das Faltblatt „Mahnverfahren – ein kurzer Prozess“ und die Broschüre „Die maschinelle Bearbeitung des gerichtlichen Mahnverfahrens“, die Sie über das Bayerische Verwaltungsportal bestellen oder kostenlos als pdf-Datei herunterladen können (siehe „Weiterführende Links“).
Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung (nach Vorliegen eines Vollstreckungsbescheids) finden Sie in der Broschüre „Die Zwangsvollstreckung“, die ebenfalls über das Bayerische Verwaltungsportal bestellt oder kostenlos als pdf-Datei heruntergeladen werden kann (siehe „Weiterführende Links“).