Medikationsplan
20.01.2020
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn sie gleichzeitig mindestens 3 verordnete Arzneimittel anwenden. In dem Medikationsplan sind alle verordneten Arzneimittel, ohne Verschreibung angewendete Arzneimittel, soweit diese dem Arzt bekannt sind, sowie Hinweise auf relevante Medizinprodukte jeweils mit Anwendungshinweisen zu dokumentieren.
Der Medikationsplan wird durch den behandelnden Arzt (im Regelfall der Hausarzt) ausgestellt und dem Patienten in Papierform zur Verfügung gestellt sowie bei Änderungen aktualisiert.
Mit dem Medikationsplan sollen Patienten unterstützt werden, ihre Medikamente richtig einzunehmen.
§ 31 a Sozialgesetzbuch V
Gesetzliche Krankenkassen