Mietwohnungen; Beantragung einer Förderung für Neu- und Umbaumaßnahmen

Der Freistaat fördert den Neubau, die Gebäudeänderung und -erweiterung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern.

Gegenstand


Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms den Neubau, die Gebäudeänderung und -erweiterung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern für einkommensschwächere Mieter.


Der Mieter erhält bei der Einkommensorientierten Förderung einen Zuschuss, der die vereinbarte Marktmiete auf eine ihm nach seinem Einkommen zumutbare Miete senkt.


Zuwendungsempfänger


Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder der Nießbraucher eines geeigneten Grundstücks.


Zuwendungsfähige Kosten 


Gefördert werden können Grundstücks-, Bau- und Baunebenkosten (= Gesamtkosten) gemäß §§ 5 bis 8 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung – II. BV).


Art und Höhe


Die Förderung erfolgt für die Dauer von 25  oder 40 Jahren über ein


  • zinsgünstiges Baudarlehen,
  • Zuschuss (300 €/m2 Wohnfläche).
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