Modellflugerlaubnis; Beantragung
20.01.2020
Für den Betrieb von Flugmodellen brauchen Sie unter bestimmten Voraussetzungen (Art des Flugmodells oder/und die Unterschreitung eines Mindestentfernung zum nächsten Wohngebiet bzw. Flugplatz) eine Erlaubnis.
Eine Erlaubnis zum Betrieb von Flugmodellen brauchen Sie, wenn Sie
- Flugmodelle aller Art, die schwerer als 5 kg sind
- Flugmodelle mit Verbrennungsmotor (auch unter 5 kg Gesamtgewicht) in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zum nächsten Wohngebiet,
- Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen
- Flugmodelle aller Art bei Nacht im Sinne des Artikel 2 Nummer 97 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012
betreiben wollen.