Modellflugerlaubnis; Beantragung

Für den Betrieb von Flugmodellen brauchen Sie unter bestimmten Voraussetzungen (Art des Flugmodells oder/und die Unterschreitung eines Mindestentfernung zum nächsten Wohngebiet bzw. Flugplatz) eine Erlaubnis.

Eine Erlaubnis zum Betrieb von Flugmodellen brauchen Sie, wenn Sie 


  • Flugmodelle aller Art, die schwerer als 5 kg sind
  • Flugmodelle mit Verbrennungsmotor (auch unter 5 kg Gesamtgewicht) in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zum nächsten Wohngebiet,
  • Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen
  • Flugmodelle aller Art bei Nacht im Sinne des Artikel 2 Nummer 97 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012


betreiben wollen.

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