Natura 2000-Gebiete; Erstellung und Fortschreibung von Managementplänen

Für jedes Natura 2000-Gebiete muss ein Managementplan erstellt werden. Dieser soll eine Beschreibung der Maßnahmen, die notwendig sind, um das Gebiet mit seinen Arten und Lebensräumen in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren, enthalten. Bei der Erarbeitung der Maßnahmenvorschläge ist eine intensive Beteiligung der Bevölkerung im Rahmen von Runden Tischen erforderlich.

Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein europäisches Netz schutzwürdiger Gebiete, das die Europäische Union im gesamten Gebiet der Mitgliedstaaten errichtet hat. Rechtsgrundlagen für Natura 2000 sind


  • die Europäische Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) zum Schutz aller wild lebenden europäischen Vogelarten und
  • die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der EU zum Erhalt der aus europäischer Sicht besonders schutzwürdigen Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten.


Ziel von Natura 2000 ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der Natura 2000-Schutzgüter zu gewährleisten. Die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen werden in Managementplänen für die Natura 2000-Gebiete dargestellt. Die Gebietsentwicklung sowie die weitere Erarbeitung und Umsetzung der Managementpläne stehen im Vordergrund bei der Umsetzung von Natura 2000 in Bayern.

 

Die Eigentümer und Bewirtschafter von Flächen in Natura 2000-Gebieten haben eine besondere Bedeutung für das Gelingen von Natura 2000 und die Bewahrung des europäischen Naturerbes in Bayern. Daher müssen sie wissen, ob bzw. inwieweit sie Natura 2000 z.B. durch land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung unterstützen können oder Maßnahmen ggfs. gegenläufig wirken. Die Managementpläne sollen hierfür Klarheit und Planungssicherheit schaffen. Genaue Kenntnisse über die Lage und den Zustand der Lebensraumtypen und Arten sowie deren Habitate sind dafür erforderlich. Daher basiert ein Managementplan auf einer objektiven, nachvollziehbaren Bestandsaufnahme. Die Ergebnisse werden am Runden Tisch oder auch bei Gebietsbegehungen erläutert und diskutiert.

 

Häufig sind gerade bestimmte Bewirtschaftungs- und Nutzungsformen für den Erhalt der Fauna-Flora-Habitat-Lebensraumtypen notwendig, um den für Natura 2000 hochwertigen Zustand zu erhalten oder wiederherzustellen. Daher ist es in den meisten Fällen sinnvoll oder gar notwendig, die bisherige Bewirtschaftung fortzusetzen oder wiederaufzunehmen. Die Wege und Möglichkeiten hierzu zeigt der Managementplan auf und hilft, Fördermöglichkeiten für den Bewirtschafter zu erschließen. Natura 2000 dient so auch dem Einkommenserwerb im ländlichen Raum.

 

Die in den Managementplänen enthaltenen Maßnahmen sind für Privateigentümer freiwillig. Rechtsverbindlich ist das gesetzliche Verschlechterungsverbot (§§ 33 Abs. 1, 34 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG), das unabhängig vom Managementplan greift. Alle Maßnahmen, die zu einer erheblichen Verschlechterung der für das Gebiet maßgeblichen Lebensraumtypen und Arten führen, sind demnach verboten. Ob Maßnahmen in Konflikt mit dem Verschlechterungsverbot geraten können, muss jeweils im konkreten Einzelfall beurteilt werden.

 

Auftaktveranstaltungen und Runde Tische bieten damit auch eine Chance, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und neue Partnerschaften für den Erhalt unseres Naturerbes zu knüpfen.

 

Die Fachverantwortung für das Gebietsmanagement teilen sich die Naturschutz- (für Offenland) und Forstbehörden (für Waldgebiet). In Mischgebieten wurde für organisatorische Fragen jeweils eine Federführung grundsätzlich in Abhängigkeit von den jeweiligen Flächenanteilen vereinbart. Für die Managementplanung in den Natura 2000-Gebieten können die Regierungen als höhere Naturschutzbehörde oder die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als höhere Forstbehörden federführend zuständig sein.

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