Naturpark; Erklärung

Naturparks sind geprägt durch großräumige Natur- und Kulturlandschaften, in denen der Schutz und die Erhaltung der Biotop- und Artenvielfalt mit den Belangen der Erholungssuchendenangestrebt wird. Sie werden i.d.R. von Landkreisen und  Kommunen initiiert. Die Ausweisung erfolgt in Bayern durch die oberste Naturschutzbehörde.

Naturparks sind großräumige, der naturräumlichen Gliederung entsprechende Gebiete von in der Regel mindestens 20.000 ha Fläche, die überwiegend als Landschafts- oder Naturschutzgebiete festgesetzt sind. Sie eignen sich für  natur- und umweltverträgliche Erholung und Tourismus. Eine dauerhaft natur- und umweltverträgliche Landnutzung wird angestrebt. Dabei sollen durch geeignete Nutzungsformen vielfältige Lebensräume erhalten bzw. gefördert werden.  Unter Beachtung der Naturschutzziele sollen Naturparks geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.


Zuständig für die Erklärung zum Naturpark ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als oberste Naturschutzbehörde.

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