Öffentlicher Linienverkehr; Beantragung von Genehmigungen und Ausnahmen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit genehmigungspflichtig.

Die Regierungen


  • erteilen Genehmigungen für Linienverkehre. Zu ihnen zählen Verkehrsformen wie der Berufsverkehr, Schüler- und Kindergartenlinien, sowie Flughafenzubringerdienste,
  • erteilen Genehmigungen für Miet- und Ausflugsverkehr (Gelegenheitsverkehr).
  • erteilen Genehmigungen für internationale Linienverkehre,
  • erteilen Genehmigungen für Tarife,
  • erteilen in Einzelfällen Ausnahmen vom Verbot der Mitnahme anderer Fahrgäste bei Schulbus- und Kindergartenlinien und
  • fördern die Unternehmer (Ausgleichsleistungen, Busse, Betriebshöfe usw.).


Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) enthält über das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hinausreichende Vorschriften über:


  • den Betrieb von Kraftfahrunternehmen
  • das Verhalten im Fahrdienst
  • Verhaltensvorschriften der Fahrgäste
  • Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
  • Einrichtung von Haltestellen


Von den für den Linienverkehr geltenden Vorschriften kann die Regierung in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragssteller Ausnahmen erteilen.

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