Öffentlicher Linienverkehr; Beantragung von Genehmigungen und Ausnahmen
20.01.2020
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit genehmigungspflichtig.
Die Regierungen
- erteilen Genehmigungen für Linienverkehre. Zu ihnen zählen Verkehrsformen wie der Berufsverkehr, Schüler- und Kindergartenlinien, sowie Flughafenzubringerdienste,
- erteilen Genehmigungen für Miet- und Ausflugsverkehr (Gelegenheitsverkehr).
- erteilen Genehmigungen für internationale Linienverkehre,
- erteilen Genehmigungen für Tarife,
- erteilen in Einzelfällen Ausnahmen vom Verbot der Mitnahme anderer Fahrgäste bei Schulbus- und Kindergartenlinien und
- fördern die Unternehmer (Ausgleichsleistungen, Busse, Betriebshöfe usw.).
Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) enthält über das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hinausreichende Vorschriften über:
- den Betrieb von Kraftfahrunternehmen
- das Verhalten im Fahrdienst
- Verhaltensvorschriften der Fahrgäste
- Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
- Einrichtung von Haltestellen
Von den für den Linienverkehr geltenden Vorschriften kann die Regierung in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragssteller Ausnahmen erteilen.