Öffentlicher Personennahverkehr; Tarifgestaltung, Haltestellenplanung
20.01.2020
Lankreise und/oder Gemeinden können für die Tarifgestaltung und Haltestellenplanung auf dem Gebiet ihres Landkreises oder ihrer Gemeinde zuständig sein.
Nähere Informationen über die Tarife und Haltestellen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie – sofern vorhanden – auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.