Patentanwaltsgesellschaft; Beantragung der Zulassung
20.01.2020
Die Tätigkeit als Patentanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung bedarf einer Zulassung nach §§ 52c ff Patentanwaltsordnung (PatAnwO).
Der Antrag auf Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft ist an die Patentanwaltskammer zu richten. Die Patentanwaltskammer ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts, über die der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes die Staatsaufsicht führt.