Patientenberatung; Durchführung

Die Beratung von Patienten soll durch  Informationen über die Gesundheitsversorgung zur Verbesserung der Transparenz im Gesundheitswesen beitragen und damit die Rechte von Patienten stärken.

Der Zugriff auf Wissen über unser Gesundheitssystem ist leichter geworden. Dennoch ist es oft gerade die Informationsflut, die einen wachsenden Bedarf an zielgerichteter Beratung erzeugt.


Patientenberatung wird in Bayern von vielen unterschiedlichen Stellen angeboten. Neben dem Patienten- und Pflegebeauftragten der Bayerischen Staatsregierung auch von folgenden beratenden Stellen:


  • Berufsständische Organisationen

    Bayerische Landesapothekerkammer, Bayerische Landesärztekammer, Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Bayerische Landeszahnärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
  • Vertreter der Heilberufe

    u.a. Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten
  • Krankenhäuser und die dort angesiedelten unabhängigen Patientenfürsprecher
  • Krankenversicherungen (gesetzliche und private Krankenversicherungen)
  • Gesundheitsämter
  • Organisationen der Patientenberatung:

    Patientenberatungsstellen (themenumfassend informierende und spezialisierte), Sozialverbände, Verbraucherzentrale Bayern e.V.
  • Selbsthilfe:

    Selbsthilfekontaktstellen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen


Die Beratungsangebote unterscheiden sich jedoch schwerpunktmäßig hinsichtlich Thematik, Umfang und Art. Einen Überblick über das Beratungsangebot vermittelt die Broschüre „Patientenberatung in Bayern – eine Übersicht“ (siehe „Weiterführende Links“).  Sie gibt Auskunft darüber, an wen sich Patienten mit spezifischen Fragestellungen wenden können.

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