Personensorge, Beratung und Unterstützung bei Ausübung

Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen (Allein erziehende Eltern), haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.


Die Beratung soll dem allein erziehenden Elternteil bei der Lösung erzieherischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Probleme helfen (z. B. Lösung von Konflikten mit dem anderen Elternteil, Vermittlung bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht, Beratung über zustehende Unterhaltsansprüche des Kindes und Möglichkeiten der Durchsetzung solcher Ansprüche). Zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann zudem eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt werden.


§§ 18, 52a ff. Sozialgesetzbuch VIII, §§ 1712 ff. Bürgerliches Gesetzbuch


Erziehungsberatungsstellen und Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten

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