Politische Partei; Informationen zur Gründung

Bürger, die die Gründung einer politischen Partei ins Auge fassen und sich über die dazu geltenden Rechtsgrundlagen und die notwendigen formellen Voraussetzungen unterrichten wollen, erhalten auf den Internet-Seiten des Landeswahlleiters bzw. des Bundeswahlleiters ausführliche Informationen.

Die Internet-Seite des Landeswahlleiters enthält den Hinweis auf die rechtlichen Grundlagen über die Voraussetzungen der Gründung einer politischen Partei im Parteiengesetz und Links auf die weiterführenden Informationen des Bundeswahlleiters (auch zu der dort geführten Sammlung der Unterlagen politischer Parteien und Vereinigungen).

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