Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Regierungen; Auskünfte und Informationsangebote

Die Pressestellen der Regierungen erteilen Auskünfte an Journalisten. Sie informieren zudem die Öffentlichkeit über ihre Aufgaben und über die von ihnen betriebenen Verfahren in wichtigen Angelegenheiten.

Die Presse hat – von Ausnahmefällen abgesehen – gegenüber Behörden einen Anspruch auf Auskunft. Sie entscheiden auch über Besuchs-, Foto- oder Drehgenehmigungen für Journalisten in den von den Regierungen betriebenen Einrichtungen.


Die Regierungen informieren zusätzlich die Öffentlichkeit über vielfältige Themenfelder anhand von Broschüren und Faltblättern sowie durch zahlreiche Veranstaltungen (Fachtagungen, Jahrestagungen, Tag der offenen Tür usw.).

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