Private Förderschulen; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern gewährt Zuschüsse an die Träger privater Förderschulen für den notwendigen Schulaufwand einschließlich Kosten der Schülerbeförderung und Baukosten sowie Vergütungen für den notwendigen Personalaufwand. Alternativ zum Personalkostenersatz werden ihnen staatliche Lehrkräfte und sonstiges Personal zugeordnet.
Zweck
Der Betrieb privater Förderschulen soll durch eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt werden.
Gegenstand
Der Freistaat Bayern ersetzt den Trägern privater Förderschulen den notwendigen Schulaufwand (laufender und einmaliger Schulaufwand) und die Kosten von Schulbauten (einschließlich Schulsportbau). Außerdem ersetzt der Freistaat Bayern den notwendigen Personalaufwand oder stellt privaten Förderschulen Personal zur Verfügung. Die Träger privater Förderschulen können unter bestimmten Voraussetzungen (Art. 34a BaySchFG) eine verbesserte staatliche Förderung erhalten.
Zuwendungsempfänger
- Träger privater Förderschulen
Zuwendungsfähige Kosten
- notwendiger Schulaufwand (einmaliger und laufender Schulaufwand);
- Kosten von Schulbauten (einschließlich Schulsportbau);
- notwendiger Personalaufwand
Art und Höhe
Es handelt sich um einen Zuschuss. Dieser beträgt im Bereich des Schulaufwands einschließlich Schulbauten regelmäßig 100 %, bei bestimmten Förderschwerpunkten (Lernen, soziale und emotionale Entwicklung) und bei Sonderpädagogischen Förderzentren ausnahmsweise 80 %. Der notwendige Personalaufwand wird ebenfalls in der Regel zu 100 % ersetzt.