Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Personalaufwand

Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen werden auf Antrag des Schulträgers staatlich gefördert. Für den notwendigen Personalaufwand werden pauschalierte Zuschüsse gewährt.

Zweck


Durch die staatlichen Zuschüsse sollen die privaten Träger bei der Finanzierung des Personalaufwands unterstützt werden.


Gegenstand


Privaten Grundschulen und Mittelschulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken, werden Leistungen für den Personalaufwand gewährt


Die Schulträger erhalten für jedes Schuljahr für den notwendigen Personalaufwand pauschalierte Zuschüsse. Leistungen nach Art. 31 Abs. 1 und 2 BaySchFG werden erst gewährt, wenn die Schule zumindest zwei Jahre ohne wesentliche schulaufsichtliche Beanstandungen bestanden hat. Bis dahin beschränken sich die Leistungen auf 65 v. H. der Leistungen. Die Zuordnung staatlicher Lehrkräfte ist nur bei staatlich anerkannten Grundschulen und Mittelschulen möglich.


Zuwendungsempfänger


Antragsberechtigt sind Schulträger von privaten Ersatzschulen.

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